Hilfe zur Erziehung

Der VIE ist ein anerkannter freier Träger der Erziehungshilfe und bietet ambulante Betreuungen im Rahmen der §§ 27ff. SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) an. Gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt und den beteiligten Familien oder jungen Menschen werden anhand einer Hilfeplanung Ziele besprochen und festgelegt.

Unsere pädagogischen Fachkräfte unterstützen und begleiten Familien, Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene auf ihrem Weg zu einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung. Die Aktivierung von sozialraumorientierten Unterstützungsmöglichkeiten zur Selbsthilfe bildet dabei einen zentralen Bestandteil der Begleitung. Wir arbeiten ressourcenorientiert und gehen davon aus, dass jeder Mensch die Fähigkeit und Kraft in sich trägt, Lösungen zu finden sowie neue Wege zu gehen. Unsere Hilfsangebote sind im Einzelnen:

 

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) unterstützt durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgaben und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Die Unterstützung erfordert die Mitarbeit der Familie und soll zur Bewältigung von alltäglichen Anforderungen, zur Lösung bei Krisen und Konflikten beitragen sowie im Kontakt im Umgang mit Ämtern und Behörden helfen. Die Familienhilfe findet im häuslichen Rahmen statt und ist in der Regel auf längere Dauer angelegt. Weiterlesen ...

 

Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII

Diese Hilfeform bietet Kindern und Jugendlichen Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Probleme im Alltag unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und ggf. in Hinblick auf ihre Verselbständigung. Weiterlesen ...

 

Sonstige betreute Wohnformen nach § 34 SGB VIII

Für junge Menschen, die aufgrund familiärer Konflikte nicht mehr zuhause wohnen können oder wollen, bieten wir unterschiedliche Formen betreuten Wohnens an:

  • Außenbetreutes Wohnen (§34)
  • Außenbetreutes Wohnen in der Sonderform des Trainingswohnens sowie der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§35) oder in Form von Eingliederungshilfe (§35a)

Die jungen Menschen leben in einer eigenen Wohnung bzw. in einem Trainingsapartment und werden durch sozialpädagogische Fachkräfte betreut und in ihrer Verselbständigung unterstützt.

 

Außenbetreutes Wohnen für Jugendliche nach § 34 SGB VIII

Das Angebot richtet sich an Jugendliche, die nicht mehr in ihren familiären Zusammenhängen leben können und für die ein stationäres oder wohngruppenorientiertes Angebot eher ungeeignet wäre. Die Jugendlichen leben eigenständig in einer Wohnung, strukturieren ihren Alltag selbst und werden in ihren alltäglichen Belangen und bei allen anstehenden Fragen und Problemen von pädagogischen Fachkräften unterstützt. Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen Motivation und Potential für eine selbständige Lebensführung mitbringen. Weiterlesen ...

 

Hilfe für junge Volljährige nach § 41 in Form Außenbetreutes Wohnen nach § 34 SGB VIII

Das Angebot richtet sich an junge Volljährige, die nicht mehr in ihren familiären Zusammenhängen leben können und für die ein stationäres oder wohngruppenorientiertes Angebot eher ungeeignet wäre. Die jungen Erwachsenen leben eigenständig in einer Wohnung, strukturieren ihren Alltag selbst und werden in ihren alltäglichen Belangen und bei allen anstehenden Fragen und Problemen von pädagogischen Fachkräften unterstützt. Voraussetzung ist, dass die jungen Erwachsenen Motivation und Potential für eine selbständige Lebensführung mitbringen. Weiterlesen ...

 

Trainingswohnen als Sonderform des Außenbetreuten Wohnens und als Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII oder Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII

Außenbetreutes Wohnen für Jugendliche und junge Volljährige in Trainingsapartments als Übergang aus stationären Hilfeformen gemäß §34, §35, §35a SGB VIII. Die Jugendlichen oder jungen Volljährigen wohnen in einer kleinen Wohnung (ca. 30 qm) in einem Apartmenthaus in unmittelbarer Nähe der Innenstadt. Im Gebäude befindet sich ein Mitarbeiterbüro, das u. a. als Treffpunkt und Gesprächsort für die Jugendlichen und ihre Betreuer*Innen dient. Telefon, Fax und ein PC mit Internetzugang stehen ihnen hier zur Verfügung. Weiterlesen ...

 

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII

Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund länger andauernder psychischer Auffälligkeiten in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind. Die Kinder und Jugendlichen leben in ihren Familien bzw. Pflegefamilien und die Betreuung findet alltagspraktisch im Lebensumfeld statt. Es erfolgt eine enge Abstimmung mit den behandelnden Fachärzten und Beratungsstellen sowie Psychotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und den besuchten Regeleinrichtungen (Kindergarten, Schule, Hort). Weiterlesen ...

 

Begleiteter Umgang nach § 18 Abs. 3 SGB VIII

Ziel der Umgangsbegleitung ist die Anbindung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Kontakte zwischen dem Kind/ den Kindern und dem außerhäuslichen lebenden Elternteil. Im Vordergrund steht das Kindeswohl und die Umgangskontakte richten sich nach den alters- und entwicklungsbedingten Bedürfnissen des Kindes/ der Kinder. Die Umgangskontakte sollen die Identitätsfindung des Kindes fördern und den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Bindung zu den Umgangsberechtigten ermöglichen. Weiterlesen ...

 

Vereinbarungen gem. § 78 SGB VIII

Mit dem Jugendamt Wiesbaden wurde gemäß §§ 78a ff SGB VIII eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Hierin sind in Abhängigkeit von der Leistungsart fachliche und strukturelle Qualitätsstandards für die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Entgeltvereinbarung festgelegt.

 

Bei Fragen zu diesen Angeboten wenden Sie sich bitte an eine der Teamleitungen:

  • Alina Valentin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Jens Jekewitz Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Iris Schmid Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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