Vereinbarungen gem. §78 SGB VIII
Mit dem Jugendamt Wiesbaden haben wir gemäß §§ 78a ff SGB VIII eine
- Leistungsvereinbarung
- Qualitätsentwicklungsvereinbarung
- Entgeltvereinbarung
abgeschlossen.
Unsere aktuelle Entgeltvereinbarung sieht gleiche Entgelte für unsere unterschiedlichen ambulanten Leistungsangebote vor. Bei der Abrechnung von zusätzlichen Kosten im Zusammenhang ambulanter Erziehungshilfen beziehen wir uns auf die aktuellen Hessischen Empfehlungen zur Gewährung von Nebenleistungen in der Jugendhilfe.
Bei Interesse könne Sie hier unsere Leistungsvereinbarung anfordern.
Ansprechpartner
Für mehr Information und bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
VIE e. V.
Am Schlosspark 141
65203 Wiesbaden
Fon: 0611 - 96 00 256
Fax: 0611 - 96 00 398
E-Mail: info@vie-ev.de