Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) unterstützt durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgaben und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Die Unterstützung erfordert die Mitarbeit der Familie und soll zur Bewältigung von alltäglichen Anforderungen, zur Lösung bei Krisen und Konflikten beitragen sowie im Kontakt im Umgang mit Ämtern und Behörden helfen. Die Familienhilfe findet im häuslichen Rahmen statt und ist in der Regel auf längere Dauer angelegt.

Ziele und Hilfestellungen

  • Alltagsbewältigung und Hilfestellung im Umgang mit Stresssituationen
  • Erarbeitung einer regelmäßigen Tagesstruktur
  • Verantwortlichkeiten im Familiensystem klären
  • Elternberatung und Stärkung der Erziehungskompetenz
    • Abgrenzungen zwischen Eltern- und Kind-Ebene fördern
    • Vermittlung pädagogischer, physiologischer und psychologischer Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern durch Information und praktische Anleitung
    • Sicherheit im Umgang mit dem Kind / den Kindern erarbeiten
    • Förderung des Einfühlungsvermögens in die Bedürfnisse von Kindern
  • Umgang mit Ämtern und Institutionen
  • Ggf. Unterstützung beim Erhalt der Wohnung oder Wohnungssuche
  • Unterstützung bei der Sicherstellung der materiellen Existenz (Leistungen nach SGB II, Kindergeld, Elterngeld, Bildung und Teilhabe, ggf. UVG u. Ä.)
  • Aufbau sozialer Netzwerke
  • Einbindung des Kindes / der Kinder in Regeleinrichtungen zur Kinderbetreuung
  • Freizeitgestaltung und ggf. Anbindung an örtliche Sportvereine o. Ä.
  • Ggf. Anbindung an die Stadtteilzentren / KiEZ
  • Frühförderung / Ergotherapie / Logopädie
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Unterstützung bei schulischen Anliegen

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