Familienrat gemäß § 27 in Verbindung mit
§ 36 SGB VIII
Das Verfahren Familienrat ist der konsequente Versuch, den Willen, die Motivation und die Ressourcen einer Familie als auch der Lebenswelt in den Mittelpunkt der Hilfeplanung zu stellen.
Der/ die KoordinatorIn des VIE bereitet den Familienrat vor und begleitet den weiteren Prozess, ohne sich an der Lösungssuche zu beteiligen. Prinzipien der Arbeit sind dabei: die betroffenen Familien sind Experten ihrer Situation und finden funktionierende Lösungen, wenn sie die Möglichkeit haben, ihre Ressourcen einzusetzen. Es werden möglichst viele lebensweltliche Vertreter eingeladen. Der Koordinator arbeitet eng mit dem/der beauftragenden MitarbeiterIn des Sozialdienstes zusammen. Vor allem klärt er mit ihm/ihr die Sorgebeschreibung und die Mindestanforderungen an den Familienrat.
Kernstück des Familienrates ist die „Family-only-Phase“ in der die Teilnehmer Lösungen für das Anlaß gebende Problem der Familie beraten und einen Hilfeplan erstellen.Der Vorschlag des Familienrates muss die Zustimmung des Jugendamtes finden. Er mussdazu ausreichend konkret sein und die Belange des Kinderschutzes oder sonstige gesetzliche Regelungen ausreichend berücksichtigen.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Familien, die durch ihre massive Belastung in ihrer Erziehungsfunktion eingeschränkt sind und möglicherweise Unterstützung durch erzieherische Hilfen im Rahmen des SGB VIII benötigen. Häufig zeigen die Kinder und Jugendlichen gravierende Auffälligkeiten z.B. bei der Integration in Regeleinrichtungen oder in ihren sozialen Kompetenzen etc. oder es wird bereits über eine Fremdplatzierung nachgedacht.
Voraussetzung für den Familienrat als Hilfeplanverfahren ist, dass die Familien emotional zusammenhalten oder den Zusammenhalt wieder herstellen wollen. Außerdem sollten sie Einsichtsfähigkeit in ihre Problematik haben und Eltern und Kinder bereit sein, mit einem/einer KoordinatorIn zusammenzuarbeiten.
Sozialpädagogische Leistungen
- enge Zusammenarbeit mit dem/der beauftragenden Mitarbeiter/in des Sozialdienstes
- Beratung der Familien in der Frage, welche Familienmitglieder und Menschen aus dem engeren Umfeld der Familie sinnvoller weise an ihrem Familienrat teilnehmen sollen.
- Kontaktaufnahme mit allen angedachten Teilnehmern des Familienrates, Information über Anlass des und Ablauf des Familienrates
- Kontaktaufnahme mit Helfern und Professionellen, deren Informationen für den Familienrat wichtig sind.
- Moderation der Familienkonferenz bis auf die „Family-only-Phase“, an der der/die Koordinatorin nicht teilnimmt
- Unterstützung der Familien bei der Planung und Durchführung der Überprüfungskonferenz nach drei Monaten
- Erarbeitung eines Sachstandsberichtes nach dem Familienrat und eines Abschlussberichtes nach Ende der Überprüfungskonferenz
Ansprechpartner
Für mehr Information und bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
VIE e. V.
Am Schlosspark 141
65203 Wiesbaden
Fon: 0611 - 96 00 256
Fax: 0611 - 96 00 398
E-Mail: info@vie-ev.de