Betreuungsweisung
Die Betreuungsweisung stellt eine jugendhilfeorientierte, sozialpädagogische Maßnahme gem. § 10 JGG dar.
Zielgruppe
Diese Hilfeform richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige zwischen 14 und 21 Jahren.
Zur Betreuungsweisung wird derjenige/diejenige verurteilt, der/die wiederholt oder in erheblichem Ausmaß straffällig geworden ist. Seine/ihre Straffälligkeit wird als Ausdruck offensichtlicher Probleme in der Lebensführung und mangelnder sozialer Integration gesehen.
Die Lebenssituation der Jugendlichen und jungen Volljährigen ist zumeist durch mehrere der folgenden Faktoren gekennzeichnet:
- kein oder nur geringer Bezug zur Familie
- keine oder keine kontinuierliche Vertrauensperson im sozialen Umfeld
- inkonsequentes Erziehungsverhalten, übertriebene Härte oder Überbetreuung im Elternhaus
- unzureichende oder belastende Wohnverhältnisse
- mangelnde schulische und/oder berufliche Perspektive
- Verschuldung und finanziellen Notlagen
- Suchtverhalten
- fehlende Freizeitgestaltung („Abhängen“)
- bei ausländischen Jugendlichen: ungeklärter oder unsicherer Aufenthaltsstatus
Ziele
- Aufbau einer eigenständigen Lebensperspektive
- Aufbau unterstützender sozialer Kontakte
- Bewältigung schwieriger Lebenssituationen mit sozial akzeptierten Mitteln
- Stabilisierung im Alltag durch Kontinuität und Integration in soziale Bezüge
- Aktivierung vorhandener Ressourcen im sozialen Umfeld und in der Familie
Zeitrahmen
In Absprache mit der Jugendgerichtshilfe übernehmen wir Betreuungsweisungen, die mindestens 6 Monate andauern sollen und in denen wöchentlich mindestens ein Betreuungstermin von ca. 3,5 Stunden im direkten Kontakt mit dem Jugendlichen/jungen Volljährigen vorgesehen ist.
Ansprechpartner
Für mehr Information und bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
VIE e. V.
Am Schlosspark 141
65203 Wiesbaden
Fon: 0611 - 96 00 256
Fax: 0611 - 96 00 398
E-Mail: info@vie-ev.de